Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2026

In der letzten Zweckverbandssitzung des Zweckverbands Musikschule Hardt wurde eine Anpassung der Unterrichtsgebühren zum 1. Januar 2026 beschlossen.

Diese Entscheidung ist uns als Musikschule sehr schwergefallen.

Wir wissen, dass die Musikschule für viele Familien, Kinder, Jugendliche und Erwachsene ein wichtiger und vertrauter Teil des Alltags ist – ein Ort der Freude, der Entwicklung und der Gemeinschaft. 

Eine Gebührenerhöhung bedeutet für manche eine echte Herausforderung. 

Gerade deshalb bedauern wir diesen Schritt von Herzen.

Gleichzeitig tragen wir als Musikschule eine große Verantwortung dafür, 

dass Musikunterricht auch in Zukunft mit Zeit, Sorgfalt und pädagogischer Qualität stattfinden kann. Dafür braucht es engagierte und gut ausgebildete Lehrkräfte, verlässliche Strukturen und eine Organisation, die langfristig tragfähig ist, sich behutsam weiterentwickelt und an zukünftige Anforderungen anpasst.

Die Musikschule Hardt steht für musikalische Bildung, Begegnung und gemeinsames Erleben in allen Verbandsgemeinden. 

Unser Wunsch ist es, diesen besonderen Raum für Musik zu bewahren – für Anfängerinnen und Anfänger ebenso wie für langjährige Schülerinnen und Schüler. 

Um dieses Angebot in seiner Qualität zu sichern, ist die Anpassung der Gebühren leider notwendig.

Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. Januar 2026.

Sollte die Gebührenerhöhung für Sie nicht tragbar sein, besteht selbstverständlich die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung.

Wir hoffen sehr auf Ihr Verständnis für diese Entscheidung und danken Ihnen von Herzen für Ihr Vertrauen, Ihre Unterstützung und Ihre Verbundenheit mit unserer Musikschule.

Für Rückfragen sind wir als Team der Musikschule Hardt jederzeit gerne für Sie da.

Ihre Musikschule Hardt

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